Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Hausarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, kann auch ein Bereitschaftsarzt oder ein Notarzt gerufen werden. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Bereits im Vorfeld oder nachdem ein Arzt die erforderlichen Papiere ausgestellt hat, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. In einer telefonischen Erstberatung klären wir mit Ihnen den weiteren Ablauf und vereinbaren einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch.